Die Ökodesign-Verordnung EU 2019/1781 umfasst dreiphasige standard Frequenzumrichter mit einem Diodengleichrichter im Bereich 0,12 kW ≤ Pn < 1000 kW. Nach dem 1. Juli 2021 dürfen die Verlustleistungen dieser Frequenzumrichter die maximale Verlustleistung entsprechend dem Effizienzniveau IE2 nicht überschreiten. Das internationale Effizienzniveau (IE) wird im Nennpunkt angegeben. Nach dem 1. Juli 2021 müssen Antriebe, die unter die Verordnung fallen, mindestens dem Wirkungsgrad IE2 entsprechen, um eine CE Kennzeichnung zu erhalten.
Einphasige Frequenzumrichter und Drehzahlregler sind von der Regelung ausgenommen.